Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKRFQG) & BKF-Weiterbildung

BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATIONSGESETZ (BKRFQG)

Sie sind Unternehmer oder Fahrer im gewerblichen Güterverkehr bzw. in Land- oder Forstwirtschaft mit gewerblichen Fahrten? Dann betrifft auch Sie das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)!

WAS IST ALS BERUFSKRAFTFAHRER ZU TUN?

Wer bis zum 10.09.2008 (D-Klassen) bzw. 10.09.2009 (C-Klassen oder BE) noch keinen Führerschein dieser Klassen besaß, muss neben dem Führerschein eine Zusatzqualifikation erwerben.

Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Berufskraftfahrer-Ausbildung (3 Jahre im Lehrbetrieb)
  • Grundqualifikation (kein Unterricht vorgesehen, Prüfung in Theorie und Praxis)
  • Beschleunigte Grundqualifikation (3,5 Wochen Vollzeitunterricht, Prüfung in Theorie)

Die Vorbereitung zur Grundqualifikation sowie die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer wird bei uns angeboten. Es handelt sich hierbei lediglich um eine „Qualifikation“, die zum gewerblichen Gütertransport berechtigt aber nicht mit dem Gesellenbrief des Lehrberufes „Berufskraftfahrer“ verwechselt werden darf. Man spricht bei dieser Qualifikation auch vom „EU Berufskraftfahrer“.

BKF AUS- &WEITERBILDUNG FÜR LKW-FAHRER

LKW-Fahrer, die eine der Fahrerlaubnisklassen C/CE oder C1/C1E gewerblich nutzen, sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen.

Für eine umfassende und unverbindliche Beratung oder bei Fragen zu Inhalten, Kosten etc., wende dich an deinen Ansprechpartner oder nutze eine unserer Kontaktmöglichkeiten. Wir freuen uns auf deine Anfrage!

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DIE MODULAUSBILDUNG

Die BKrF-Weiterbildung teilt sich in fünf verschiedene Module. Der Gesetzgeber sieht hierfür eine Dauer von 35 Unterrichtsstunden (á 60 Minuten) vor, wobei die Dauer jeder Unterrichtseinheit sieben Stunden beträgt. Im Anschluss des Seminars erhält jeder Teilnehmer eine Bescheinigung zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt. Eine Prüfung findet nicht statt..

  • Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette
  • bestes Verhältnis Geschwindigkeit/ Getriebe, Trägheit des Fahrzeugs nutzen
  • Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs (inkl. Praxis)
  • Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterverkehr
  • Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr
  • Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs (außer Inhalte von Modul 1) inkl. Praxis
  • Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen
  • Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
  • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung
  • Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
  • Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
  • Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer entgegenzuwirken
  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs