BKF AUS- & WEITERBILDUNG

BKF AUS- &WEITERBILDUNG FÜR LKW-FAHRER

LKW-Fahrer, die eine der Fahrerlaubnisklassen C/CE oder C1/C1E gewerblich nutzen, sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen.

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DIE MODULAUSBILDUNG

Die BKrF-Weiterbildung teilt sich in fünf verschiedene Module. Der Gesetzgeber sieht hierfür eine Dauer von 35 Unterrichtsstunden (á 60 Minuten) vor, wobei die Dauer jeder Unterrichtseinheit sieben Stunden beträgt. Im Anschluss des Seminars erhält jeder Teilnehmer eine Bescheinigung zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt. Eine Prüfung findet nicht statt..

  • Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette
  • bestes Verhältnis Geschwindigkeit/ Getriebe, Trägheit des Fahrzeugs nutzen
  • Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs (inkl. Praxis)
  • Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterverkehr
  • Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr
  • Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs (außer Inhalte von Modul 1) inkl. Praxis
  • Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen
  • Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
  • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung
  • Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
  • Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
  • Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer entgegenzuwirken
  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs